Bundesverfassungsgericht beantwortet Frage von Bundesgerichtshof
Eine Übergangsvorschrift zur rückwirkenden Einziehung von Erträgen aus einer bereits verjährten Tat ist verfassungsgemäß. Sie sei durch überragende Belange des Gemeinwohls gerechtfertigt, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsr
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