Bundesverfassungsgericht sieht keine Verletzung von Parlamentsrechten
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage der Linksfraktion im Bundestag im Zusammenhang mit dem EU-Kanada-Handelsabkommen Ceta als unzulässig abgelehnt. Die Fraktion habe nicht darlegen können, dass ihre eigenen Rechte oder d
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