Das Bayerische Oberste Landesgericht hat eine Verurteilung wegen Volksverhetzung nach einem Vergleich der Corona-Impfkampagne mit den von den Nationalsozialisten 1938 verübten Novemberpogromen aufgehoben. Gegen den Freispruch für den ursprünglich vom Amtsgericht Fürstenfeldbruck und dann vom Landgeri
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