Tübingen darf eine Verpackungssteuer erheben. Denn dabei handelt es sich um eine örtliche Verbrauchsteuer, die nach dem Grundgesetz in der Kompetenz der Kommunen liegt, wie am Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied. Auch die Ausgestaltung der Steuer in Tübingen sei "im Wesentliche
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