Maßnahmen sind mit europäischem Binnenmarkt vereinbar
Staatliche Beihilfen für den Neubau eines Atomkraftwerks sind mit den Regeln des europäischen Binnenmarkts vereinbar. Es sei nicht erforderlich, "dass mit der geplanten Beihilfe ein Ziel von gemeinsamem Interesse verfolgt wird", entschied der E
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