Obwohl ein abgeschlepptes Auto in Sachsen mehr als ein Jahr lang beim Abschleppunternehmen stand, bekommt dieses nur Standgebühren für fünf Tage. Die Gebühren dürften nur so lange erhoben werden, bis der Halter sein Auto zurückfordert, entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Freitag. Im dem S
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