Sexuelle Gewalt in Konfliktgebieten soll in Deutschland künftig als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit strafrechtlich verfolgt werden können. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf des Justizministeriums, der auf eine entsprechende Änderung des Völkerstrafr
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