Die Geldstrafe wegen Vorteilsnahme gegen den früheren Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann (ehemals SPD) ist rechtskräftig. Mit einem am Freitag bekanntgegebenen Urteil bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die vom Landgericht Frankfurt am Main festgesetzte Strafe von insgesamt
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