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Das ist an Halloween verboten! 10.000 Euro Strafe drohen! Grusel-Spaß mit Konsequenzen: Diese Halloween-Sünden können teuer werden

Bußgeld bis 10.000 Euro möglich: Das ist an Halloween verboten Halloween zieht mittlerweile auch in Deutschland Alt und Jung in seinen Bann. Doch Vorsicht ist geboten: Nicht jedes Kostüm, jeder Streich und jede Partyidee ist erlaubt. Wir verraten Ihnen, was Sie dringend unterlassen sollten - denn saftige Strafen drohen!

Tradition mit Grenzen: "Süßes oder Saures" - oder Anzeige?!

An Halloween ziehen verkleidete Kinder von Haus zu Haus und sammeln unter Androhung von Streichen Süßigkeiten. Dieser Brauch geht auf die keltische Tradition der "Cennad y Meirw" (auf Deutsch: "Botschafter der Toten") zurück. Während bei reichen Menschen an Samhain Festmahle aufgetafelt wurden, gingen die Armen von Tür zu Tür und baten um milde Gaben im Namen ihrer Ahnen. Wurde die Gabe verweigert, wurde Haus oder Besitz beschädigt. Heute gilt, dass beim Streichespielen weder Eigentum noch Lebewesen zu Schaden kommen sollen. Wir klären auf, was an Halloween erlaubt ist und was nicht. Das sollten Sie DRINGEND beachten:

Grenzen des Spaßes: Rechtliche Konsequenzen

Es sollte klar sein, dass nicht alles, was Spaß macht, auch erlaubt ist. Es ist nicht immer offensichtlich, wo der Spaß aufhört und ein Delikt beginnt. Auf der sicheren Seite ist man generell, wenn man bei einem Halloweenstreich nichts beschädigt, nichts entwendet oder niemanden beleidigt. Eine Häuserwand mit Eiern oder Farbbeuteln zu bewerfen, Briefkästen zu beschädigen oder etwas in Autolack zu kratzen, gilt als Sachbeschädigung. Solche Handlungen können nicht nur zu Schadenersatzforderungen führen, sondern auch eine gerichtliche Verfolgung nach sich ziehen. Außerdem ist es verboten, maskiert Auto zu fahren. Bei der Wahl eines Kostüms ist ebenfalls Vorsicht geboten. Eine Verkleidung mit Schusswaffe oder eine Polizeiuniform kann schnell zu Missverständnissen und Schwierigkeiten führen.

Die gute Nachricht vorweg: Harmlose Streiche sind nicht strafbar. Im Folgenden eine Übersicht über Verstöße und Delikte, die mit einem Bußgeld oder sogar einer Freiheitsstrafe geahndet werden können:

Die Strafunmündigkeit von Kindern ist kein Freifahrtsschein. Kinder unter 14 Jahren gelten laut § 19 Strafgesetzbuch (StGB) als schuldunfähig und strafunmündig. Sie können strafrechtlich nicht belangt werden. Die Verantwortung kann jedoch auf die Eltern übergehen. Ab 14 Jahren greift das Jugendstrafrecht. Jugendliche gelten dann als bedingt strafmündig und können rechtlich belangt werden. Erwachsene ab 21 Jahren sind voll strafmündig.

Wir hoffen, diese Informationen helfen Ihnen dabei, Halloween straffrei und mit viel Freude zu feiern.