Kläger gegen Daimler unterliegen in Karlsruhe
Das Einbauen eines sogenannten Thermofensters in ein Auto ist für sich genommen nicht sittenwidrig. Mercedes-Käufer, deren Dieselfahrzeuge keinem Rückruf durch das Kraftfahrtbundesamt unterliegen, bekommen keinen Schadenersatz wegen des Thermofensters,
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