Arbeitgeber muss aber Beeinträchtigung unternehmerischer Freiheit nachweisen
Unternehmen dürfen das Tragen religiöser Symbole wie das muslimische Kopftuch am Arbeitsplatz unter Umständen verbieten. Sie müssten aber nachweisen, dass ohne eine solche Politik der Neutralität ihre unternehmerische Fre
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