Ein Arbeitnehmer, der nach einer Betriebsfeier in den Rhein sprang und später fristlos gekündigt wurde, darf im Unternehmen bleiben. Beide Parteien schlossen am Dienstag vor dem nordrhein-westfälischen Landesarbeitsgericht in Düsseldorf einen Vergleich, wie ein Sprecher sagte. Das Unternehmen der Auf
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