Eine während der Coronapandemie vom Land Niedersachsen an seine Bediensteten gezahlte einmalige Sonderzahlung ist laut Bundesgerichtshof (BGH) grundsätzlich pfändbar. Das Gericht in Karlsruhe hob nach Angaben vom Dienstag eine anderslautende Entscheidung des Landgerichts in Lüneburg auf und verwies d
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