Wegen ihrer Beteiligung an der Stuttgarter Krawallnacht im vergangenen Juni sind zwei Jugendliche vom Landgericht Stuttgart zu mehrjährigen Jugendstrafen verurteilt worden. Das Gericht sprach einen zur Tatzeit 17-Jährigen am Freitag wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und Landfriedensbruchs in besonders schweren Fällen schuldig und verhängte gegen ihn eine Jugendstrafe von vier Jahren und drei Monaten.
Ein zur Tatzeit 19-Jähriger wurde wegen gefährlicher Körperverletzung und besonders schweren Landfriedensbruchs zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Das Gericht blieb damit unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die eine Strafe von sechs beziehungsweise vier Jahren gefordert hatte.
Die Kammer sah es für erwiesen an, dass die Angeklagten bei den nächtlichen Unruhen in der Stuttgarter Innenstadt in der Nacht zum 21. Juni einen unbeteiligten Studenten attackiert hatten, der zuvor versucht hatte, sie zu beruhigen. Dabei soll der Jüngere heftig gegen den Kopf des am Boden liegenden Studenten getreten haben. Dies wertete das Gericht als bedingten Tötungsvorsatz. Der junge Mann hatte durch den Tritt ein Schädelhirntrauma erlitten.
Bereits Anfang November 2020 waren die ersten beiden Randalierer der Krawalle wegen besonders schweren Landfriedensbruchs zu zweieinhalb Jahren Jugendhaft verurteilt worden. Insgesamt erwarten die Gerichte wegen der Krawalle im vergangenen Jahr bis zu hundert Prozesse. Das Verfahren gegen die beiden Jugendlichen fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
by THOMAS KIENZLE