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Zerschlägt Habeck jetzt die Öl-Konzerne? Verschärfung des Kartellrechts geplant!

Erst seit wenigen Tagen gilt der von der Bundesregierung eingeführte Tankrabatt, um die Benzinpreise für die Verbraucher zu senken. Doch der Effekt dieses Vorteils ist bereits fast komplett verpufft. Denn die Steuersenkung scheint fast komplett in die Taschen der Ölkonzerne geflossen zu sein. Nun fährt Minister Habeck harte Geschütze auf!

Maßnahme bringt nicht die erhofften Ergebnisse

Eigentlich sollte die Steuersenkung auf Benzin den Preis für die Endverbraucher an den Tankstellen senken. Doch dieser spürbare Effekt ist ausgeblieben, weil wohl ein Teil dieses Geldes direkt in die Taschen der verschiedenen

Mineralölkonzerne geflossen ist. Kein Wunder, dass dies nun zu wütenden Protesten in der Bevölkerung führt. Aus diesem Grund soll Wirtschaftsminister Robert Habeck bereits planen das Kartellrecht erheblich zu verschärfen. Denn es besteht der Verdacht, dass die Ölkonzernen den deutlichen Steuerabschlag auf Benzin und Diesel nicht an die Endverbraucher weitergegeben haben. “Die ersten Datensätze des Bundeskartellamts zum Tankrabatt zeigen, dass die Abstände zwischen Rohöl- und Tankstellenpreisen seit Monatsbeginn stark gestiegen sind”, verdeutlicht Habeck bei einem Interview mit dem Magazin “Wir”.

Habeck will Kartellrecht verschärfen

Nun ist gar ein ziemlich brisantes Papier aus Habecks

Ministerium aufgetaucht. Darin geht es um eine deutliche Verschärfung des Kartellrechts. Dann könnten zukünftig die Wettbewerbsbehörden die Erlaubnis bekommen, strukturell in die Märkte einzugreifen. Und zwar ohne zuvor einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht nachgewiesen zu haben. Offenbar soll mit dieser Verschärfung gar die Zerschlagung von Konzernen möglich sein. Denn offenbar spielen die Unternehmen mit gezinkten Karten. “Es gibt ein Parallelverhalten bei den Preisen im Markt.”, kommt das Papier zu einem eindeutigen Schluss. Was bedeutet, dass die Wettbewerber die Preise ihrer Konkurrenz kennen. “Dies bedeutet in diesem Fall, dass auch ohne eine kartellrechtswidrige Absprache die Preise schnell einander angeglichen werden; ein Missbrauch des Wettbewerbsrechts ist in diesen Fällen nur sehr schwer nachweisbar.” Wie aus dem Wirtschaftsministerium verlautet, soll ein mögliche Zerschlagung der Ölkonzerne nur als “ultima ratio” eingesetzt werden. Bleibt zu hoffen, dass die niedrigeren Preise doch noch bei den Endverbrauchern ankommen,

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