Die Veröffentlichung des Gutachtens zur Aufarbeitung von Missbrauchsfällen im Erzbistum Köln hat weitere personelle Konsequenzen. Wie das Erzbistum am Freitag mitteilte, bat der Kölner Weihbischof Ansgar Puff den Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki um seine vorläufige Beurlaubung. Woelki entsprach dieser Bitte und stellte Puff vorläufig von dessen Aufgaben frei.
Bei Puff handelt es sich nach Angaben des Erzbistums um den ehemaliger Leiter der Hauptabteilung Seelsorge Personal, dem in dem am Donnerstag vorgestellten Gutachten ein Verstoß gegen die Aufklärungspflicht in einem Fall zur Last gelegt worden war. Laut Erzbistum bat Puff den Kölner Erzbischof Woelki, ihn vorläufig bis zur Klärung der Umstände zu beurlauben. Damit solle eine sachgerechte Bewertung der im Gutachten benannten Pflichtverletzung ermöglicht werden.
Unmittelbar nach der Vorstellung der juristischen Expertise hatte Woelki bereits den Kölner Weihbischof Dominikus Schwaderlapp und den Leiter des Bischöflichen Gerichts, Offizial Günter Assenmacher, freigestellt. Durch das Gutachten wurde auch der Hamburger Erzbischof Stefan Heße belastet. Heße und Schwaderlapp boten dem Papst noch am Donnerstag ihren sofortigen Amtsverzicht an.
In dem mit Spannung erwartetet Gutachten hatten Juristen den Umgang des Kölner Erzbistums mit Missbrauchsfällen in den Jahren 1975 bis 2018 bewertet. Heße war früher in Köln Generalvikar und Diozesänadministrator und trug Verantwortung für das Personal, bevor er im März 2015 zum Erzbischof in Hamburg ernannt wurde.
Für das 800 Seiten starke Kölner Gutachten werteten die vom Erzbistum beauftragten Juristen Akten aus und stellten dabei 75 Pflichtverletzungen fest, die von acht lebenden oder verstorbenen Verantwortlichen bei der Aufarbeitung begangen wurden. Demnach gab es insgesamt 202 Beschuldigte und 314 Opfer sexuellen Missbrauchs. Mehr als die Hälfte der damaligen Opfer waren laut Gutachten Kinder im Alter unter 14 Jahren.
by JACK GUEZ