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Wieder Ehe-Aus im Hause Wulff: Christian Wulff bestätigt die "endgültige Trennung" von Bettina!

Nach fast zwei Jahrzehnten gemeinsamer Höhen und Tiefen ist es nun offiziell: Christian Wulff, der ehemalige Bundespräsident, hat die "endgültige Trennung“ von seiner Frau Bettina bekannt gegeben.

Auch dritte Ehe gecheitert

Damit scheint das endgültige Aus einer Beziehung besiegelt, die bereits mehrfach durch Trennungen und Versöhnungen geprägt war. Während Bettina Wulff inzwischen mit einem neuen Partner gesichtet wurde, bleibt es um den 64-jährigen Ex-Bundespräsidenten still – zumindest in der Öffentlichkeit. Doch eine Scheidung steht unmittelbar bevor, und diese könnte für Bettina Wulff finanzielle Einbußen bedeuten.

Eine Ehe mit Höhen und Tiefen

Seit ihrer ersten Heirat im Jahr 2005 haben Christian und Bettina Wulff drei Hochzeiten gefeiert – und nun steht ihnen möglicherweise die zweite Scheidung bevor. Die jüngste Bestätigung einer „endgültigen Trennung“ lässt vermuten, dass diesmal kein Weg zurück mehr möglich ist. Am vergangenen Sonntag wurde Bettina Wulff dabei beobachtet, wie sie eine Kanzlei für Familien- und Erbrecht aufsuchte – ein deutliches Zeichen dafür, dass die rechtlichen Schritte bereits eingeleitet wurden. Wie Bunte berichtet, könnte sich die Scheidung jedoch zu einem finanziellen Kraftakt entwickeln – insbesondere für Bettina Wulff.

Was steht ihr nach der Scheidung zu?

Ohne einen Ehevertrag, der klare Regelungen über das Vermögen im Falle einer Trennung festlegt, greift bei einer Scheidung automatisch das Prinzip der Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet: Jeder Ehepartner behält das Vermögen, das er oder sie in die Ehe mitgebracht hat, während der sogenannte Zugewinn – also das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen – zwischen den Partnern geteilt wird. Doch laut Rudolf Haibach, einem Fachanwalt für Scheidungsrecht, könnte Bettina Wulff in diesem Fall "so gut wie nichts“ erhalten. Der Grund: Der größte Teil des Einkommens stammt aus dem Ehrensold von Christian Wulff, der brutto 214.000 Euro pro Jahr beträgt. Nach Abzug von Steuern und anderen Kosten würde Bettina Wulff theoretisch maximal die Hälfte dieses Betrags zustehen. Doch auch hier wird noch ihr eigener Verdienst als ehemalige PR-Beraterin abgezogen. Spannend wird auch die Frage nach dem gemeinsamen Haus: Stehen beide im Grundbuch, gehört jedem die Hälfte – und einer der beiden könnte sich vom anderen "auszahlen“ lassen. Ist jedoch nur Christian Wulff als Eigentümer eingetragen, hat Bettina keinerlei Ansprüche auf das Haus oder dessen Verkaufserlös.

Hohe Kosten für beide Seiten

Die anstehende Scheidung dürfte nicht nur emotional belastend sein, sondern auch finanziell spürbare Auswirkungen haben. Ohne einen Ehevertrag oder eine einvernehmliche Einigung kommen beide Parteien auf hohe Kosten – sowohl für das Gerichtsverfahren als auch für die Anwälte. Die Höhe der Anwaltskosten richtet sich nach dem Streitwert, also dem Betrag, um den es im Verfahren geht. Hinzu kommen verschiedene Gebühren, sodass schnell ein fünfstelliger Betrag für jeden der beiden entstehen könnte. Vor diesem Hintergrund wäre es für beide am sinnvollsten, sich außergerichtlich zu einigen und langwierige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Doch ob dies gelingt, bleibt abzuwarten.


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