Nach einem Plan der Bundesregierung sollen die Kinderkrankentage pro Elternteil von 10 auf 20 erhöht werden. Alleinerziehende Elternteile sollen dann 40 statt 20 Tage erhalten. Nun gibt es endlich eine Lösung, wer die Kosten für diese Maßnahme trägt und wie die Eltern sich dieses Geld auszahlen lassen können.
Wenn ein Elternteil wegen der Pflege eines Kindes unter 12 Jahren nicht arbeiten gehen kann, dann wird das Kinderkrankengeld von der gesetzliche Krankenkasse gezahlt. Das Kinderkrankengeld beträgt 90 Prozent des Nettoverdienstes des Antragstellers. Doch weil wegen der Corona-Pandemie Schulen und Kindergärten geschlossen sind oder nur eine Notfallbetreuung eingerichtet haben, können die Eltern auch in diesem Fall das Krankengeld beantragen. Diese neue Regelung soll dann rückwirkend zum 5. Januar gelten. Die Beantragung kann auch dann erfolgen, wenn die Eltern lediglich darum gebeten worden sind, ihre Kinder nicht zur Schule oder zur Kita zu bringen. Auch Eltern die theoretisch im Homeoffice arbeiten können, sollen die Möglichkeit haben das Krankengeld bei ihrer Krankenkasse zu beantragen. Um den Anspruch nachzuweisen, muss lediglich ein Antrag ausgefüllt werden und diesem legt man dann eine Bescheinigung der Schule oder der Kita bei. Ein Anspruch auf Zahlung des Kinderkrankengeldes haben lediglich gesetzlich versicherte Arbeitnehmer.
Mittlerweile ist der Weg zur verdoppelten Anzahl der Kinderkrankentage frei. Denn am Donnerstag hat der Bundestag die Verdopplung in einer Bundestagssitzung beschlossen. Nun fehlt lediglich noch die Zustimmung des Bundesrats, die am Montag in einer Sondersitzung erfolgen soll. Die Initiative zur Verdopplung der
Kinderkrankentage war von der Sitzung zwischen Bund und Länder ausgegangen, als diese sich am Dienstag vor einer Woche zur Corona-Krisensitzung getroffen hatten. Wie man sieht, wurde der Vorschlag bereits jetzt ziemlich zügig umgesetzt.