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Wer muss Deutschland im Kriegsfall verteidigen?

Geschlechtsumwandlung und Wehrpflicht

Die Wehrpflicht in Deutschland besagt, dass "alle Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind", im Kriegsfall zur Verteidigung des Landes verpflichtet sind. Doch was ist mit Männern, die ihr Geschlecht geändert haben? Werden sie vor dem Gesetz als männlich oder weiblich angesehen? Laut Familienministerin Lisa Paus sind Transfrauen Frauen, aber im Verteidigungsfall müssen auch Trans-Menschen zum Dienst an der Waffe, wenn ihre Geschlechtsänderung in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Spannungs- und Verteidigungsfall gestellt wurde.

Historisches Gesetz zur Selbstbestimmung

Die Bundesregierung plant ein historisches Gesetz, das es Erwachsenen in Deutschland ermöglicht, ihr Geschlecht und ihren Vornamen selbst festzulegen. Der Hauptbestandteil des Gesetzes betrifft die Änderung des Geschlechtseintrags für Trans-, intergeschlechtliche und nicht binäre Menschen. In der Vergangenheit war das Verfahren langwierig und erforderte ein ärztliches Attest oder eine psychiatrische Begutachtung. Doch im neuen Gesetzesentwurf können Vornamen und Geschlechtseintrag im Personenstandsregister mit einer einfachen Erklärung beim Standesamt geändert werden. Die Änderung wird drei Monate nach der Erklärung wirksam und kann frühestens nach einem Jahr erneut geändert werden.

Ablösung des über 40 Jahre alten "Transsexuellengesetzes"

Die Ampel-Koalition möchte das über 40 Jahre alte "Transsexuellengesetz" ablösen, da es ein medizinisch veraltetes, pathologisierendes Verständnis von Transgeschlechtlichkeit zeigt. Der Entwurf zum Selbstbestimmungsgesetz befindet sich derzeit in der regierungsinternen Abstimmung des Familien- und Justizministeriums. Sobald die Ministerien zufrieden mit dem Gesetz sind, muss es zur Abstimmung in den Bundestag.