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Wer diesen Impfstoff erhalten hat, gilt als nicht geimpft! Deutsches Gericht weißt Klage eines Geimpften ab

Schlechte Nachrichten für deutsche Bundesbürger, die mit diesem Impfstoff geimpft worden sind. Denn diese Personen werden in Deutschland kein Impfzertifikat bekommen und somit als ungeimpft gelten – eine eingereichte Klage eines Geimpften wurde grade abgeschmettert!

Geimpfte Deutsche erhalten kein Impfzertifikat

Strittige Entscheidung des Hessischen Verwltungsgerichtshofs. Dieser hatte die Klage von Antragsteller Dieter Dehm zurückgewiesen. Diesem war ein Imfzertifikat gegen das Coronavirus verweigert worden, obwohl der Mann zweimal mit dem “Sputnik V”-Impfstoff im Ausland geimpft worden war. Der ehemalige Bundestagsabgeordnete von der Partei “Die Linke” schilderte, dass er am 10. Mai dieses Jahres in Russland und am 19. Juli in San Marino mit dem “Sputnik V”-Vakzin geimpft worden war. Beim Gesundheitsamt des Landkreises Fulda hatte Dehm dann die Ausstellung eines Impfzertifikats verlangt. Sein Antrag wurde allerdings abgelehnt, weil der russische Impfstoff “Sputnik V” nicht in Europa zugelassen ist. Deshalb urteilte der Hessische Verwaltungsgerichthoch auch: Das Vakzin “Sputnik V” aus Russland sei in Deutschland nicht zugelassen. Dieser Grund und auch “europarechtliche Bestimmungen würden die Ausstellung eines inländischen Nachweises nicht gebieten”, urteilt man dort.

Kläger will vor Bundesverwaltungsgericht ziehen

Weil das Urteil unanfechtbar ist, wird Kläger Dehm nun als nächste Instanz das Bundesverwaltungsgericht anrufen. “Die Entscheidung verstößt eklatant gegen den Gleichheitsgrundsatz”, erklärt Diether Dehm gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Denn die Europäische Union hatte beschlossen, dass Menschen aus Herkunftsländern in denen mit “Sputnik V” geimpft wird, sich frei in Deutschland bewegen dürfen. “Es ist absurd, dass beispielsweise ein mit “Sputnik V” vollständig geimpfter Ungar in einer deutschen Gaststätte, die sich auf die 2G-Regel verpflichtet hat, speisen darf und ein Deutscher – in diesem Fall ich – nicht”, bringt Dehm ein deutliches Beispiel, wieso er auch den Weg vor die nächste Instanz nicht scheuen wird. Stattdessen kritisiert Dehm, dass “Sputnik V” in Deutschland noch immer nicht zugelassen ist. “Es sind viele Menschen ums Leben gekommen, die von dem Impfstoff profitiert hätten”, ist sich Dehm sicher. Internationale Wissenschaftler hatten die Wirksamkeit von “Sputnik V” bestätigt und sogar als höher eingeordnet als die des Astrazeneca-Impfstoffes. “Die Nichtzulassung des Vakzins in Deutschland hat außerdem nicht gerade zur Steigerung der Impfbereitschaft beigetragen”, gab Dehm am Montag gegenüber der Presse an. “In einem freien Land sollte die freie Wahl des Impfstoffs möglich sein, wenn er nicht als schädlich eingeschätzt wird”, fordert Dehm nun.

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