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Weiteres Corona-Geld beschlossen! Familien und andere Privatleute können jetzt Corona-Geld beantragen!

Vor wenigen Wochen hatte der Bundestag weitere Corona-Hilfen für Familien und Geringverdiener beschlossen. Diese Entscheidung wurde nun bestätigt, nachdem auch der Bundsrat jetzt dem Corona-Hilfspaket zugestimmt hat.

Bundestag beschliesst Corona-Hillfspaket

Jetzt ist es amtlich! Geringverdiener, Familien mit Kindern und auch Unternehmen werden weitere Hilfen im Verlauf der Corona-Pandemie erhalten. Denn der Bundesrat stimmte in seiner 1001. Sitzung am Freitag den Beschlüsssen des Bundestages zu, der die entsprechenden Gesetzespakete auf den Weg gebracht hatte, um die Folgen der Pandemie für die Bundesbürger ein wenig abzufedern. Für die Familien und Geringverdiener gibt es nun im 1. Halbjahr 2020 eine erneute finanzielle Hilfe, um die soziale Härte der Pandemie ein wenig abzufedern. So sollen Geringverdiener eine einmalige zusätzliche Zahlung von 150 Euro erhalten. Bei den Familien wird für jedes kindergeldberechtigte Kind ebenfalls ein Zusatzbetrag von einmalig 150 Euro ausgezahlt. Zudem sollen auch erwachsene Geringverdiener, Langzeitarbeitslose sowie Empfänger von Sozialhilfe einmalig 150 Euro erhalten. Damit sollen zusätzliche in der Pandemie entstandene Kosten ausgeglichen werden.

Hilfen auch für Unternehmen und Selbständige

Doch auch Unternehmen und Selbständige sollen weitere Hilfen erhalten So bleibt noch bis zum Jahresende der erleichterte Zugang zur Grundsicherung auch für Selbständige bestehen. Dafür entfallen also mindestens bis zum Jahresende rigurose Prüfungen. Allerdings kritisierte die Länderkammer trotz ihrer Zustimmung zu den Hilfspakten die damit einhergehenden Kosten für die Länder und Kommunen. Die Unternehmen werden in der Corona-Krise auch weiter steuerlich entlastet. Alle seit Monaten geschlossenen Restaurants werden bis Ende 2022 nur den ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 statt 19 Prozent auf alle Speisen abrechnen müssen. Lediglich bei Getränken soll der Steuersatz von 19 Prozent auch weiterhin fällig werden. Zudem sollen es den Unternehmen ermöglicht werden ihr steuerlichen Verluste aus den Jahren 2020 und 2021 mit Gewinnen aus den Vorjahren verechnen zu können. Damit werden diese Unternehmen dann steuerlich entlastet.

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