Vor dem Landgericht Wuppertal hat am Mittwoch ein weiterer Prozess um einen Säureangriff auf den damaligen Finanzvorstand der früheren RWE-Tochter Innogy begonnen. Angeklagt ist ein Mann, der an der Attacke von 2018 beteiligt gewesen sein soll.
Im März 2018 soll er mit einem bereits verurteilten Mittäter den damals 51-jährigen Bernhard Günther hinterrücks in einem Park in Haan nahe Düsseldorf angegriffen haben, als der Manager allein von einer Laufrunde zurückkam. Sie sollen ihn zu Boden gebracht und festgehalten haben.
Einer der beiden soll Günther hochkonzentrierte Schwefelsäure ins Gesicht geschüttet haben. Er erlitt tiefe Verätzungen am Kopf und am Hals sowie an Armen und Beinen und musste mehrfach operiert werden. Die beiden Täter flüchteten nach dem Anschlag zunächst unerkannt. Erst nachdem das Opfer eine Belohnung ausgesetzt hatte, konnte einer der Täter aufgrund eines anonymen Hinweises ermittelt werden.
Einer der Täter wurde im Dezember 2021 in der belgischen Provinz Limburg widerstandslos festgenommen und später nach Deutschland ausgeliefert. Umfangreiche Ermittlungen hatten zuvor ergeben, dass seine DNA mit am Tatort gefundenen Spuren übereinstimmte.
Das Ermittlungsverfahren war immer wieder ins Stocken geraten. Die Wuppertaler Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen zu dem Anschlag 2018 zunächst ein, weil Identität und Motive der Täter nicht geklärt werden konnten. Später wurden die Ermittlungen aufgrund anonymer Hinweise wieder aufgenommen.
Der Angeklagte, der sich seit Mittwoch nun vor Gericht verantworten muss, wurde bereits im Oktober 2019 in Köln festgenommen. Die Vorwürfe gegen ihn konnten damals jedoch nicht erhärtet werden, weswegen die Ermittlungen gegen ihn zunächst eingestellt wurden. Er kam nach rund einem Monat aus der Untersuchungshaft frei. 2023 wurde er erneut festgenommen.
Im August 2022 hatte das Landgericht Wuppertal den im Dezember 2021 festgenommenen Belgier wegen absichtlicher schwerer und gefährlicher Körperverletzung zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Laut Urteil handelte es sich um eine Auftragstat. Auf Grundlage von DNA des Manns, die an einem Handschuh am Tatort gefunden wurde, sowie weiterer Indizien ist er einer der Täter. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.
ald/cfm