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Wegweisende Verfahren um Doppelbesteuerung von Altersrenten in München

Bundesfinanzhof verhandelt über zwei Fälle mit Auswirkungen auf andere Rentner

Vor dem Bundesfinanzhof in München hat die mündliche Verhandlung zu einer Klage wegen des Vorwurfs der verbotenen Doppelbesteuerung von Renten begonnen. Es ist das erste von zwei am Mittwoch mündlich verhandelten Verfahren zu diesem Vorwurf. Eine womöglich für zehntausende andere Rentner wegweisende Entscheidung zu den beiden Verfahren soll noch in diesem Monat fallen.

Derzeit sind an den Finanzgerichten 142.000 Einsprüche von Senioren gegen ihre Steuerbescheide wegen Doppelbesteuerung anhängig. Sollte der Bundesfinanzhof die bisherige Rechtsauffassung der Finanzgerichte ändern, sind noch weitere Klagen zu erwarten. Wegen der möglicherweise großen Auswirkungen schloss sich das Bundesfinanzministerium den beiden Münchner Verfahren an.

In dem seit Mittwochvormittag laufenden ersten Verfahren ist der Kläger ein Zahnarzt, der im Jahr 2009 in den Ruhestand trat. Er bezieht seitdem verschiedene Renten, neben der gesetzlichen Rente auch die sogenannte Rürup-Rente und verschiedene private Renten.

Bei der Besteuerung dieser Renten sah der Kläger eine doppelte Besteuerung - sein Finanzamt und das zuständige hessische Finanzgericht verneinten dies. Sollten der Mann und seine Frau Recht bekommen, würde sich ihre Einkommenssteuer für das Klagejahr um 860 Euro verringern - dies bei Renteneinkünften von jährlich rund 97.000 Euro.

Ursprung des Verfahrens ist die im Jahr 2005 von der damaligen Bundesregierung aus SPD und Grünen auf den Weg gebrachte sogenannte nachgelagerte Besteuerung. Der Bundesfinanzhof muss in den Verfahren eine Reihe von Einzelfragen klären, die auch für andere Verfahren relevant sind.

by INA FASSBENDER