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Wegen Verdienstausfällen durch Coronavirus: Eltern sollen Entschädigungen bekommen

Viele Menschen in Deutschland hatten durch die aktuelle Corona-Pandemie mit Verdienstausfällen zu kämpfen. Da die Krise wohl noch längere Zeit andauern wird, sollen nun neue Regeln beschlossen werden. Am Mittwoch hatte das Bundeskabinett bereits beschlossen, dass die Entschädigungsansprüche für Eltern erst einmal bis März 2021 verlängert werden.

Entschädigungsansprüche sollen neu geregelt werden

Offenbar denkt die Politik nun darüber nach die Regeln für die Entschädigungsansprüche so anzupassen, dass vor allem Eltern, die in der Corona-Krise einen Verdienstausfall hatten, leichter Hilfe bekommen. Zukünftig sollen Entschädigungsansprüche auch dann bestehen, wenn die Kinder zu Hause betreut werden müssen, weil dies vom Gesundheitsamt so angeordnet wurde. Ein wichtiger Schritt, den bisher werden keine Entschädigungen gezahlt, wenn Kitas oder Schulen komplett geschlossen werden und deshalb keine Betreuung der Kinder mehr möglich ist. Eltern, die aus diesem Grund nicht bei ihrer Arbeitsstelle erscheinen können, weil sie sich um ihre Kinder kümmern müssen, sollen zukünftig 67 % ihres Nettoeinkommens als Entschädigung erhalten. Zu klären ist noch, was passiert, wenn die Schließung nur einzelne Klassen betrifft.

Keine Entschädigung bei vermeidbaren Reisen in Risikogebiete

Allerdings wurden nun auch Einschränkungen gemacht. Nicht gezahlt werden sollen die Entschädigungen, wenn die Familie zum Beispiel eine vermeidbare Reise in ausländische Risikogebiete antritt. In diesem Fall wird nach der Rückkehr für die Zeit der obligatorischen Quarantäne keine Verdienstausfallentschädigung mehr bezahlt. Ausgenommen von dieser Regel seien lediglich “außergewöhnliche Umstände”. Dazu zählen die Geburt eigener Kinder oder der Tod naher Angehöriger. Wer allerdings wegen privater Feiern, Urlaubsreisen oder aufschiebbarer Dienstreisen in ausländische Risikogebiete fliegt, kann nicht mit Entschädigungen rechnen. Zur Bestimmung der Risikogebiete gilt die Online-Liste des Robert-Koch-Instituts.

Die Gesetzespläne sollen “epidemische Lage von nationaler Tragweite” vorsehen.

Durch die neue Regelung soll das Bundesgesundheitsministerium zukünftig ebenfalls regeln können, das auch Nichtversicherte Anspruch auf Schutzimpfungen und Testungen haben. Außerdem soll in der Zukunft die Nutzung einer digitalen Einreiseanmeldung nach Aufenthalten in Risikogebieten gesetzlich vorgeschrieben werden. In der Praxis soll zudem der Einsatz von neuen Schnelltests erleichtert werden. Um die Kapazitäten im Kampf gegen das Coronavirus auszuweiten, sollen für die Diagnosen der Corona-Proben zukünftig auch tiermedizinischer Labore genutzt werden dürfen. Gesundheitsminister Spahn stellte unterdessen klar, dass die aktuelle Lage ernst sei. Nun seien schnelle Reaktionen erforderlich, um die Ausbreitung des Virus wieder einzudämmen.

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