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Wegen Corona: 2016 Euro Entschädigung für Familien vom Staat geschenkt! Hammer Maßnahme!

Wenn die Krise rund um das gefährliche Coronavirus etwas Gutes hat, dann die Erkenntnis, dass mit parteiübergreifender Zusammenarbeit ein schnelles und zielgerichtetes Arbeiten möglich ist. Und in der Zeit der Krise werden Entscheidungen nun mit einer zumindestens in der Politik nicht gekannten Geschwindigkeit getroffen. Nun sollen Eltern, die während der Krise nicht oder nur eingeschränkt arbeiten können bis 2016 Euro Entschädigung für den Verdienstausfall vom Staat erhalten.

Wer genau kann diese Hilfe vom Staat erhalten?

Diese Regelung gehört zu einem umfangreichen Maßnahmenpaket zur Abfederung der Folgen der Corona-Krise und wurde vom Bundeskabinett Anfang der letzten Woche auf den Weg gebracht.

Der Entschädigungsanspruch entsteht durch die Schließung von Schulen und Kitas und sind als Entschädigung für Verdienstausfälle gedacht. Der monatliche Höchstbetrag beläuft sich auf 2016 Euro und soll für maximal 6 Wochen gezahlt werden. Anspruch auf diese Entschädigung haben Eltern mit Kindern, die höchstens 12 Jahre alt sind. Die Entschädigung wird immer dann gezahlt, wenn für die Betreuung der Kinder keine andere zumutbare Betreuung gefunden werden konnte. Die Großeltern zählen nicht dazu, da sie als Risikogruppe des Virus nicht für die Kinderbetreuung eingesetzt werden sollten.

Wann besteht kein Anspruch auf den Zuschuß?

Natürlich gibt es bei der Zahlung des Zuschußes auch Ausnahmen. Arbeiter und Angestellte, die bereits in den Genuß von Kurzarbeitsgeld kommen, haben keinen Anspruch auf die Zahlung. Auch die Arbeitnehmer, die ihrer Tätigkeit vorübergehend bezahlt fernbleiben, zum Beispiel durch den Abbau von Zeitguthaben oder Überstunden, gehen leer aus. Die Auszahlung der Entschädigung erfolgt direkt über den jeweiligen Arbeitgeber, der die Zahlung bei der jeweiligen Landesbehörde beantragen muss.

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