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Was bringt dieser Plan wirklich?

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (53, SPD) will die Abschiebung von Clan-Angehörigen voranbringen. Zuerst hatte die „Süddeutsche Zeitung“ über das Papier berichtet.

Schon jetzt können Clanmitglieder, die straffällig geworden sind, nach Paragraf 54 des Aufenthaltsgesetzes abgeschoben werden.

Doch der Faesers-Plan geht weiter: Nun sollen auch Menschen abgeschoben werden, die selbst gar keine Straftaten begangen haben – aber einem Clan zugerechnet werden.

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Die Bundesinnenministerin verteidigt ihre Pläne für schärfere Abschiebe-Regeln.

Nein, sagt Migrationsexperte Philipp Pruy (36): „Die Pläne von Innenministerin Nancy Faeser, bestimmte Personen nur aufgrund Zugehörigkeit zu einer bestimmten Familie ausweisen zu wollen, sind weder rechtlich umsetzbar noch verfassungsgemäß.“ Ohnehin könnten nur Personen ausgewiesen werden, die keine deutschen Staatsbürger sind. „Nicht wenige Angehörige von sogenannten Clans sind jedoch deutsche Staatsbürger und können weder ausgewiesen noch abgeschoben werden.“

„Natürlich nicht“, sagt Pruy. „Für eine Ausweisung bedarf eines Ausweisungsgrundes im Einzelfall.“ Heißt: Die Person selbst muss etwas Gravierendes getan haben oder von ihr persönlich geht eine Sicherheitsgefahr für die Bundesrepublik aus. „Eine generalpräventive Ausweisung ganzer Familien wäre zweifelsohne eine Art Sippenhaft und auch verfassungsrechtlich nicht umsetzbar.“

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Bereits hier beginnen rechtliche Schwierigkeiten, so Pruy. „Die bloße Verwandtschaft zu einer Clan-Familie genügt freilich nicht, denn seine eigene Verwandtschaft zu bestimmten Personen kann sich niemand aussuchen und auch niemandem zur Last gelegt werden“, so der Experte. „Will man einem Ausländer eine Clan-Mitgliedschaft sicherheitsrechtlich zur Last legen und zum Gegenstand einer präventiven Ausweisung machen, müsste man der Person mindestens eine Förderung oder Unterstützung krimineller Strukturen nachweisen, was in vielen Fällen unmöglich sein wird.“

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Im Faeser-Papier wird darauf verwiesen, dass es bereits eine „vergleichbare Regelung“ für Angehörige von terroristischen Vereinigungen gibt. Tatsächlich sind bereits Abschiebungen von terroristischen Gefährdern erfolgt, auch wenn diese noch keine Straftaten begangen haben. Dennoch sei das Vorgehen gegen Terroristen nicht mit den Mitgliedern von Clans vergleichbar, sagt der Terrorexperte Peter Neumann.

„Die Definition für einen Gefährder ist ziemlich genau, es müssen konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass er z.B. eine terroristische Vereinigung unterstützt oder einen Anschlag plant.“ Faesers Clan-Plan sei dagegen unausgegoren – versuchte Abschiebungen bloß wegen des Namens würden dann wohl schnell vor Gericht kassiert, so Neumann.

Jetzt schaltet sich Innenminister Nancy Faeser (SPD) ein. Was sie plant.

„Es gibt keinen Unterschied zwischen uns, gemäß unserer Religion sind wir alle Brüder.“ „Je näher die hessische Landtagswahl rückt, desto stärker versucht Frau Faeser, das Bundesinnenministerium zur SPD-Wahlkampfzentrale umzufunktionieren“, sagt NRW-Innenminister Herbert Reul (70, CDU) zu BILD. Hintergrund: Am 8. Oktober wird in Hessen ein neuer Landtag gewählt, Faeser tritt als Spitzenkandidatin der SPD an. „Würde die Bundesinnenministerin echte Fortschritte erzielen wollen, würde sie ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren in Gang bringen, statt Ideensammlungen auf einer Homepage zu veröffentlichen“ so Reul. Auch Ministerin Josefine Paul (41, Grüne), in NRW zuständig für Integration und Asyl, ist vom Vorschlag aus dem BMI wenig begeistert. „Anstatt einer Gesamtstrategie, die auch innerhalb der Bundesregierung abgestimmt ist, greift die Bundesinnenministerin einzelne Punkte heraus, die vor allem auf repressive Aspekte zielen“, sagt Paul zu BILD. So würden wichtige Punkte außen vor gelassen, darunter die Frage von Migrationsabkommen und die Rücknahmebereitschaft der entsprechenden Länder. In Essen bewachen Polizisten mehrere Personen, nachdem sich Mitglieder libanesischer und syrischer Clans Ein Sprecher der Berliner Innensenatorin Iris Spranger (61, SPD) erklärte, man prüfe den Diskussionsentwurf des BMI. Klar sei aber: „Die bloße Zugehörigkeit zu einer Familie oder der jeweilige Name dürfen und können kein Entscheidungskriterium sein.“ Im Rechtsstaat müsse es „stets um das individuell zurechenbare Verhalten gehen“. Faesers Innenministerium ruderte auf BILD-Anfrage zurück: Es handele sich „um einen Diskussionsentwurf, der bereits einzelne Vorschläge für konkrete Rechtsänderungen enthält“, so ein Sprecher. Die vorgeschlagene Regelung entspreche „dem Wunsch einiger Länder und kommunaler Spitzenverbände, Angehörige sogenannter Clan-Strukturen künftig leichter abschieben zu können“. Es müsse in jedem Fall „einen tatsächlichen Anhaltspunkt“ geben, dass eine Person Mitglied einer kriminellen Vereinigung im Sinne des Paragrafen 129 des Strafgesetzbuches sei: „Ein Verwandtschaftsverhältnis oder der Name können in diesem Zusammenhang nicht ausschlaggebend sein.“

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