Im Dieselskandal macht der Autobauer Volkswagen Schadenersatzansprüche gegen den früheren Konzernchef Martin Winterkorn und Ex-Audi-Chef Rupert Stadler geltend. Wie VW am Freitag in Wolfsburg mitteilte, beendete der Aufsichtsrat des Konzerns seine Prüfung von Haftungsansprüchen und kam dabei zu dem Schluss, dass Winterkorn und Stadler im Zuge des Abgasskandals ihre Sorgfaltspflichten verletzten. Auf welche Summe sich die Forderungen belaufen könnten, blieb zunächst unklar.
Der Dieselskandal bei Volkswagen war im September 2015 bekannt geworden. VW hatte damals eingeräumt, bei bestimmten Dieselmotoren eine Software verbaut zu haben, die den Ausstoß von Stickoxid nur auf dem Prüfstand senkt, nicht aber im Straßenverkehr.
Wie VW nach der Aufsichtsratssitzung am Freitag nun mitteilte, ergab eine "umfassende Untersuchung", dass Winterkorn seine Sorgfaltspflichten als damaliger Vorstandsvorsitzender verletzt habe, indem er es in der Zeit ab dem 27. Juli 2015 unterlassen habe, die Hintergründe des Einsatzes unzulässiger Softwarefunktionen in TDI-Dieselmotoren, die von 2009 bis 2015 in Nordamerika vertrieben wurden, "unverzüglich und umfassend aufzuklären". Zudem habe Winterkorn nicht dafür gesorgt, dass in diesem Zusammenhang gestellte Fragen der US-Behörden "umgehend wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden".
Ex-Audi-Chef Stadler habe nach Überzeugung des Aufsichtsrats seine Sorgfaltspflichten verletzt, indem er es in der Zeit ab dem 21. September 2016 unterlassen habe, dafür zu sorgen, dass von Audi entwickelte Dieselmotoren, die in EU-Fahrzeugen von Volkswagen, Audi und Porsche verbaut waren, "im Hinblick auf unzulässige Softwarefunktionen untersucht werden". Pflichtverletzungen anderer Mitglieder des Konzernvorstands stellte der Aufsichtsrat nach Konzernangaben nicht fest.
by Ronny Hartmann