Wer einen mit einer illegalen Abschalteinrichtung ausgestatteten VW gekauft hat, hat nicht nur Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises, sondern auch auf Erstattung der Finanzierungskosten. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag im Fall einer Käuferin aus Nordrhein-Westfalen und bestätigte das Urteil des Oberlandesgerichts Köln. Die Klägerin sei so zu stellen, als wäre es nicht zum Fahrzeugerwerb gekommen. (Az. VI ZR 274/20)
Die Klägerin hatte 2013 einen gebrauchten VW Golf gekauft und größtenteils mit einem Darlehen der Volkswagen Bank finanziert. Für die Zinsen und eine Kreditausfallversicherung zahlte sie über die Jahre mehr als 3000 Euro.
Landgericht und Oberlandesgericht Köln hatten VW auf ihre Klage hin dazu verurteilt, den Kaufpreis abzüglich einer Gebühr für die Nutzung des Fahrzeugs und die Finanzierungskosten zu erstatten. Dabei seien keine Rechtsfehler gemacht worden, stellte der BGH nun fest. Hätte die Klägerin das Auto nicht gekauft, hätte sie den Kaufpreis auch nicht mit einem Darlehen finanziert, hieß es zur Begründung.
by Ina FASSBENDER