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Viereinhalb Jahre Jugendstrafe in Berliner Prozess um Diebstahl von Goldnest

20-Jähriger wegen Diebstahls in besonders schwerem Fall verurteilt

Rund zwei Jahre nach dem Diebstahl eines Kunstwerks in Form eines Nests aus Gold hat das Amtsgericht Berlin-Tiergarten den Angeklagten zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Gericht sprach den 20-Jährigen am Montag wegen Diebstahls in besonders schwerem Fall schuldig.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Munyr K. F. in der Nacht zum 15. Mai 2019 gemeinsam mit mindestens einem unbekannten Mittäter durch ein Fenster in eine Grundschule im Berliner Ortsteil Biesdorf eingebrochen war und aus dem Foyer das dort ausgestellte Kunstwerk gestohlen hatte.

Die Staatsanwaltschaft räumte im Prozess ein, dass es keine unmittelbaren Zeugen der Tat gebe. F. sei jedoch trotzdem der Tat überführt worden, weil er wenige Tage vor dem Diebstahl im Zuge einer polizeilichen Observation in der Nahe der Schule gesehen worden sei. Er sei außerdem bei einer weiteren Observation am Tag vor der Tat dabei beobachtet worden, wie er in einen Baumarkt gegangen sei.

Nach Ermittlungen der Polizei soll er dort Arbeitshandschuhe und eine Spraydose mit schwarzer Farbe gekauft haben. Schwarze Farbreste fanden die Ermittler an einer Videokamera in der Schule. Das wichtigste Beweismittel ist demnach aber eine DNA-Spur des Angeklagten, die am Griff des Fensters, durch das die Täter in die Schule gelangten, gefunden wurde. Die Staatsanwaltschaft plädierte deshalb auf eine viereinhalbjährige Jugendstrafe ohne Bewährung.

Die Verteidigung sah diese drei Indizien nicht als klar gegeben an. Dass F. In der Nähe der Schule beobachtet worden sei, sage nichts aus. Außerdem sei er nicht direkt beim Einkauf im Baumarkt gesehen worden, sondern nur beim Betreten des Markts. Hinsichtlich der DNA bestehe die Möglichkeit, dass F. Handschuhe gekauft, diese weitergegeben und ein Anderer sie benutzt habe.

Die Verteidigung bezeichnete die geforderte und letztlich verhängte Jugendstrafe als "drakonisch". Es müsse auch die gute Entwicklung des Angeklagten berücksichtigt werden. Obwohl F. schon einschlägig wegen verschiedener Straftaten bekannt sei, habe er in den vergangenen Jahren erfolgreich eine Berufsusbildung abgeschlossen. Die Verteidigung hielt eine Jugendstrafe deshalb für nicht geboten und plädierte auf einen Freispruch.

Vor den Plädoyers und dem Urteil waren am zweiten Prozesstag eine Forensikerin und ein Polizist als Zeugen gehört worden. Außerdem äußerten sich eine Vertreterin der Jugendgerichtshilfe und der Bewährungshelfer des Angeklagten. Diesen hatte er wegen eines anderen Verfahrens ab 2017 zur Seite gestellt bekommen. Der Helfer betonte, dass F. glaubhaft versuche, "sich aus dem familiären Umfeld zu lösen".

by INA FASSBENDER