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Viereinhalb Jahre Haft für Mitangeklagten in Prozess um Staatsfolter in Syrien

Oberlandesgericht Koblenz sieht Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Im weltweit ersten Prozess um Mord und Folter durch den syrischen Staat hat das Oberlandesgericht Koblenz sein erstes Urteil gesprochen. Das Gericht verurteilte den Mitangeklagten Eyad A. am Mittwoch wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Form von Folter und schwerwiegender Freiheitsberaubung zu viereinhalb Jahren Haft. Die Bundesanwaltschaft hatte fünfeinhalb Jahre Haft gefordert, die Verteidigung einen Freispruch.

Gegen den Hauptangeklagten Anwar R. wird voraussichtlich bis zum Herbst weiter verhandelt. Das Verfahren gegen beide Angeklagte wurde in der vergangenen Woche aufgespalten. Laut Anklage sollen A. und R. dem syrischen Geheimdienst von Machthaber Baschar al-Assad angehört haben.

A. soll Mitarbeiter einer Unterabteilung gewesen sein und den Transport von 30 festgenommenen Demonstranten begleitet haben, die bereits auf der Fahrt zum Gefängnis geschlagen worden sein sollen. Nach Überzeugung der Anklage wusste A. bei der Festnahme der Menschen von der systematischen Folter in dem Gefängnis.

by Thomas Lohnes

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