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Viagra-Wirkstoff bleibt rezeptpflichtig

Entscheidung des Sachverständigenausschusses

Der Sachverständigenausschuss beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn empfiehlt, den Antrag auf Aufhebung der Verschreibungspflicht für den Viagra-Wirkstoff Sildenafil abzulehnen. Diese Empfehlung wird ans Bundesgesundheitsministerium (BMG) weitergegeben. Obwohl das BMG nicht verpflichtet ist, dieser Empfehlung zu folgen, geschieht dies in den meisten Fällen. Laut BMG ist heute jedoch noch nicht mit einer endgültigen Entscheidung zu rechnen.

Keine Aufhebung der Rezeptpflicht für niedrigste Dosierung

Bereits im Januar 2022 wurde ein ähnlicher Antrag abgelehnt, der sich allerdings auf die höhere Dosierung von 50 Milligramm bezog. Der aktuelle Antrag betrifft die niedrigste Dosierung von 25 Milligramm. Die Entscheidung betrifft nicht nur das bekannte Potenzmittel Viagra, sondern auch Nachahmer-Präparate.

Sildenafil weiterhin verschreibungspflichtig, aber nicht überall

In einigen Ländern wie Großbritannien, der Schweiz und Norwegen ist Sildenafil bereits rezeptfrei erhältlich. Allerdings ist dort oft eine Beratung durch den Apotheker Voraussetzung für den Erwerb des Medikaments.

Schwarzmarkt und gefälschte Produkte

Ein Hauptargument für die Aufhebung der Rezeptpflicht ist die Bekämpfung des Schwarzmarkts. Präparate mit Sildenafil gehören zu den am häufigsten gefälschten Arzneimitteln weltweit. Laut Apotheker-Analysen sind mindestens 50 Prozent der im Internet angebotenen Produkte gefälscht. Diese gefälschten Produkte stellen ein unkalkulierbares gesundheitliches Risiko dar oder haben überhaupt keine Wirkung. In manchen Fällen enthalten Pillen aus illegalen Laboren deutlich weniger Wirkstoff als angegeben, während andere mit Schwermetallen verunreinigt sein können. Eine zu hohe Dosierung, die von den gefälschten Produkten abweicht, erhöht das Risiko von Herzschädigungen.

Ärztliche Untersuchung als Schutz vor schwerwiegenden Erkrankungen

Ein starkes Argument gegen die Aufhebung der Rezeptpflicht ist, dass bei einer ärztlichen Untersuchung auch andere ernsthafte Erkrankungen entdeckt werden können, die hinter einer Erektionsstörung stecken. Eine Erektionsstörung kann ein Vorzeichen für einen Herzinfarkt oder Schlaganfall sein. Durch die Untersuchung der Blutgefäße können solche Erkrankungen bereits acht Jahre im Voraus erkannt werden, was genug Zeit für eine entsprechende Behandlung bietet. Wenn jedoch keine ärztliche Untersuchung stattfindet, entfällt diese Möglichkeit. Wird die zugrunde liegende Erkrankung nicht behandelt, verschlimmert sich auch die Erektionsschwäche weiter.