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Verteidigung von Mitangeklagtem in Lübcke-Prozess fordert Freispruch

Anwalt beantragt Entschädigung für Untersuchungshaft

Im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat die Verteidigung des Mitangeklagten Markus H. einen Freispruch gefordert. “Er ist an diesem Strafvorwurf schlichtweg nicht beteiligt”, sagte H.s Anwalt Björn Clemens am Dienstag in seinem Plädoyer vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main. Er beantragte zudem, H. für die Untersuchungshaft zu entschädigen.

H. ist angeklagt wegen psychischer Beihilfe zum Mord sowie wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Auch für diesen Vorwurf forderte H.s Verteidigung einen Freispruch. Hauptangeklagt in dem Prozess ist Stephan E., der Lübcke im Juni 2019 aus rechtsextremen Motiven erschossen haben soll.

“Mein Mandant hat nichts zu bereuen”, sagte Clemens. H. sei nicht für E.s Radikalisierung verantwortlich. Der psychologische Sachverständige habe erklärt, dass E. seit Jahren demselben Weltbild verhaftet sei. “Was so eingeschliffen ist, kann und braucht nicht radikalisiert zu werden”, sagte Clemens. E. habe im Prozess nicht die Wahrheit gesagt.

Dies gelte auch für seine Aussage, zwischenzeitlich aus der rechtsextremen Szene ausgestiegen zu sein. Es habe H. nicht bedurft, um wieder einzusteigen. “Er war nie draußen.” E. habe sein Aussageverhalten dem Prozessfortschritt angepasst.

Zeugen hätten bestätigt, dass E. auf der Arbeit aktivistisch aktiv gewesen sei und Zeitschriften verteilt habe. Er sei es – und nicht H. -, der auf andere einwirke. “E. zieht andere rücksichtlos in eigene Straftaten mit hinein”, warf Clemens E. vor. Für das eigene Fehlverhalten müssten immer andere herhalten.

Der Staatsschutzsenat des OLG hatte H. im Oktober aus Mangel an Beweisen für die Beihilfe aus der Untersuchungshaft entlassen. Seitdem muss er sich nur noch wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. Er soll eine Dekowaffe besessen haben, deren Griffstück nicht ausreichend unbrauchbar gemacht worden sei. Das sei für H. nicht erkennbar gewesen, sagte seine Anwältin Nicole Schneiders.

In seinem letzten Wort entschuldigte sich E. erneut bei der Familie Lübcke und äußerte Reue. “Was ich Ihnen hier gesagt habe, ist die Wahrheit”, sagte er. H. schloss sich den Ausführungen seiner Anwälte an. “Ich bin der Meinung, nicht alles was gesagt wurde, hat zur Aufklärung beigetragen”, sagte er.

Die Hinterbliebenen Lübckes, die im Prozess als Nebenkläger auftreten, bezeichneten die Plädoyers beider Anwälte H.s als “schwer erträglich”. Sie seien “im Stil unangemessen und in der Sache fehlerhaft”, teilte der Sprecher der Familie, Dirk Metz, am Dienstag mit. Es sei bedrückend, solche Schlussvorträge bei einem Angeklagten erleben zu müssen, der “gar nichts zur Wahrheitsfindung beigetragen” habe, und andere Prozessbeteiligte durch sein “unanständig grinsendes Verhalten im Gericht auch noch zu provozieren”.

Die Bundesanwaltschaft hatte Ende Dezember lebenslange Haft, eine besondere Schwere der Schuld und Sicherungsverwahrung für E. gefordert. Für H. plädierte sie wegen beider Strafvorwürfe für eine Haftstrafe von neun Jahren und acht Monaten. Die Nebenklage schloss sich den Forderungen überwiegend an.

E.s Verteidigung beantragte in der vergangenen Woche, ihren Mandanten wegen Totschlags zu einer “verhältnismäßigen” Haftstrafe zu verurteilen. Das Urteil des Staatsschutzsenats wird für Donnerstag erwartet.

by Von Annalena DÖRNER

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