Nach den mutmaßlichen Umsturzplänen einer Reichsbürger-Gruppierung sind am Montag verschärfte Zutrittsregeln für den Bundestag in Kraft getreten. Sie sehen "anlassunabhängige Sicherheitskontrollen" auch für Inhaber von Bundestagsausweisen sowie verschärfte Zuverlässigkeitsprüfungen bei der Ausgabe der Zugangsberechtigungen vor, wie der Bundestag mitteilte. Auch Abgeordnete würden "grundsätzlich verpflichtet, ihre Ausweise beim Zutritt an den Eingängen zu zeigen". Ehemalige Abgeordnete erhalten nicht mehr automatisch lebenslangen Zugang.
Anlass für die Änderungen seien die Ermittlungen des Generalbundesanwalts wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung aus der Reichsbürger-Szene gewesen, erklärte der Bundestag. Das Parlament verwies darauf, dass die ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann den Ermittlern zufolge Mitglied der Gruppe gewesen sein soll. Das Netzwerk soll auch die gewaltsame Erstürmung des Parlaments geplant haben. Daneben begründete der Bundestag die verschärften Zugangsregeln mit "Störungen von Mitgliedern der Gruppe Letzte Generation".
Das Ausweisverfahren für ehemalige Abgeordnete soll innerhalb eines Übergangszeitraums von sechs Monaten umgestellt werden, hieß es. Fortan erhalten sie demnach nur noch auf Antrag und nach einer Zuverlässigkeitsüberprüfung "einen Bundestagsausweis mit einer Gültigkeit für die jeweils aktuelle Wahlperiode".
Die Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Inhaber von Bundestagsausweisen werden zudem fortan generell jährlich wiederholt, auch wenn der Ausweis länger gilt, hieß es. Weitere Gruppen würden verpflichtet, "vor Zugang in die Liegenschaften die Sicherheitsstrecke zu durchlaufen".
Auch die Kontrollen für die Einfahrt in das "unterirdische Erschließungssystem" des Bundestags würden intensiviert, erklärte das Parlament. Dabei handelt es sich um ein Tunnelsystem, das die unterschiedlichen Bundestagsgebäude miteinander verbindet und über das auch der gesamte Lieferverkehr für das Parlament abgewickelt wird. Es hat nur einen einzigen Zugang.
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