Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) stuft die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall ein. Damit kann sie nun auch nachrichtendienstlich beobachtet werden, wie die Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch aus Parlamentskreisen erfuhr. Ausgenommen von einer möglichen Beobachtung sind Abgeordnete sowie Kandidaten für Parlamentswahlen.
Somit verzichtet das Kölner Bundesamt vorerst auf eine geheimdienstliche Überwachung von Abgeordneten in Bund, Ländern und im Europaparlament. Dasselbe gilt für Kandidaten bei den anstehenden Wahlen im Jahr 2021.
Für eine Beobachtung von Parlamentariern gebe es besonders hohe Hürden, hieß es dazu aus den Parlamentskreisen. Die AfD hatte gegen eine Einstufung als Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz und Verlautbarungen dazu geklagt.
Das BfV wollte sich am Mittwoch nicht äußern. Es erklärte auf Anfrage: "Mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht äußert sich das BfV in dieser Angelegenheit nicht öffentlich." Bislang hatte der Verfassungsschutz die Gesamtpartei AfD als Prüffall eingestuft, was eine nachrichtendienstliche Überwachung noch nicht erlaubt.
by Odd ANDERSEN