Der bayerische Verfassungsschutz darf weiterhin den AfD-Landesverband beobachten. Einen am Montag veröffentlichten entsprechenden Beschluss begründete das Verwaltungsgericht München damit, dass aufgrund von Äußerungen von Mitgliedern der AfD "tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen" vorlägen. Diese zeigten sich darin, dass diese Mitglieder die Menschenwürde von Muslimen und das Demokratieprinzip außer Geltung setzen wollten.
Der AfD-Landesverband wehrt sich juristisch gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Nach Angaben des Verwaltungsgerichts gilt der nun getroffene Beschluss bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren. Ein Termin dafür sei noch nicht absehbar. Die AfD kann binnen zwei Wochen Beschwerde gegen den Beschluss einlegen.
Für den Beschluss wertete das Verwaltungsgericht mehrere tausend Seiten Material aus. Die darin dokumentierten Äußerungen zeigten eine fortgesetzte Agitation gegen die Institutionen und Repräsentanten des Staats und gegen die demokratischen Parteien, teilte das Gericht mit.
Auch wenn die Äußerungen nur von einem Teil der Mitglieder stammten und nicht feststehe, dass sie die Meinung der gesamten Partei abbildeten, seien sie jedenfalls Ausdruck eines parteiinternen Richtungsstreits, befand das Verwaltungsgericht. Dieser bilde die Grundlage für die Beobachtung durch den Verfassungsschutz, durch die festgestellt werden könne, in welche Richtung sich die Partei letztlich bewege.
Wegen des Gewichts dieser Anhaltspunkte und der Bedeutung einer informierten Öffentlichkeit habe der Verfassungsschutz auch über die Beobachtung informieren dürfen. Die vom bayerischen Landesverband der AfD gestellten Anträge auf Unterlassung der Beobachtung und Korrektur der bisherigen Öffentlichkeitsarbeit des Freistaats Bayern seien deshalb vorläufig ohne Erfolg geblieben.
ran/cfm