Das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht am Mittwoch (09.30 Uhr) eine Entscheidung über Conterganrenten. Eine Conterganrente können Menschen bekommen, die im Mutterleib von dem Präparat geschädigt wurden und darum behindert sind. Seit einer Neuregelung 2013 werden Zahlungen anderer Staaten für Contergangeschädigte darauf angerechnet. (Az. 1 BvL 6/21)
Dagegen zog ein 1962 geborener Ire vor Gericht. Er bekam ursprünglich knapp 3700 Euro im Monat von der Conterganstiftung. Davon wurden 1100 Euro abgezogen, weil er auch vom irischen Staat eine Rente wegen seiner Behinderung bezieht. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ist der Ansicht, dass die gesetzliche Regelung verfassungswidrig ist. Es legte die Frage darum den Karlsruher Richterinnen und Richtern vor.
smb/cfm