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Verfassungsgericht entscheidet am 2. März über Linken-Klage wegen Ceta-Abkommen

Partei sieht Bundestag bei Entscheidung auf EU-Ebene nicht genügend einbezogen

Im Streit um die Rolle des Bundestags beim Handelsabkommen Ceta wird das Bundesverfassungsgericht am 2. März sein Urteil verkünden. Das teilte das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mit. Ceta ist ein zwischen Kanada und der EU ausgehandelter Handelspakt, geklagt hat die Linken-Fraktion im Bundestag. Sie vertritt die Auffassung, dass der Bundestag während des Aushandlungsprozesses 2016 nicht genügend einbezogen war und dadurch Verfassungsrecht gebrochen worden sei.

Damals verabschiedete das Parlament auf Antrag der Koalition aus Union und SPD eine Stellungnahme für die Bundesregierung, damit diese im EU-Rat der Verabschiedung des Ceta-Abkommens zustimmen konnte. Nach Ansicht der Linken-Fraktion reichte das nicht aus. Der Bundestag hätte ein Gesetz beschließen oder der Regierung dafür zumindest deutlichere inhaltliche Grenzen setzen müssen.

Prozessgegner in dem sogenannten Organstreitverfahren ist der Bundestag. Dessen Bevollmächtigter wies die Argumentation der Linken während der mündlichen Verhandlung im vorigen Oktober zurück. Dadurch wäre die Balance zwischen der Kontroll- und der Politikfunktion des Parlaments gestört worden, argumentierte er.

Ceta regelt den Wegfall fast aller Zölle. Es gibt aber mehrere strittige Punkte vor allem zur Regelung von Konflikten zwischen Staaten und Investoren. Das Abkommen trat im September 2017 vorläufig in Teilen in Kraft, ist aber noch nicht ratifiziert. Das ist erst dann der Fall, wenn alle EU-Mitgliedstaaten dies auf nationaler Ebene getan haben. Deutschland wartet hierzu noch die Entscheidungen aus Karlsruhe ab. Es sind mehrere Klagen anhängig.

by INA FASSBENDER