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Verfassungsgericht Brandenburg kippt Paritätsgesetz

Gericht: Demokratieprinzip durch paritätische Landeslisten-Besetzung verletzt

Das brandenburgische Verfassungsgericht hat das Paritätsgesetz in dem Bundesland gekippt. Das Gericht in Potsdam gab in seinem am Freitag verkündeten Urteil den Klagen von AfD und NPD in großen Teilen statt. Das Gesetz verstoße gegen die Rechte der politischen Parteien, insbesondere gegen Organisations- und Programmfreiheit, Wahlvorschlagsfreiheit und gegen die Chancengleichheit. Damit sei mittelbar auch das Demokratieprinzip verletzt, hieß es zur Urteilsbegründung.

NPD und AfD hatten gegen das Gesetz der früheren rot-roten Landesregierung geklagt, das vorschrieb, dass die Kandidatenlisten der Parteien für Landtagswahlen abwechselnd mit Männern und Frauen besetzt werden müssen.

Das Landesverfassungsgericht gab den Klagen in der Hauptsache statt. Prinzipien wie die Organisations- und Programmfreiheit sowie die Wahlvorschlagsfreiheit und die Chancengleichheit gelten für Parteien “bereits im Vorfeld der Wahl”, so das Urteil. Der Prozess der Willensbildung vom Volk über die Parteien bis hin zu Staatsorganen müsse ohne inhaltliche staatliche Einflussnahme ablaufen.

Die gesetzliche Vorgabe, Landeslisten abwechselnd mit Männern und Frauen zu besetzen, könne einzelne Kandidaten und ganze Parteien benachteiligen, urteilte das Gericht. Insbesonders betroffen seien Parteien, die ein ungleiches Geschlechterverhältnis unter ihren Mitgliedern hätten.

Mit dem Paritätsgesetz habe der Brandenburgische Landtag die Freiheit der Wahl “in mehrfacher Hinsicht beschränkt” und seine Kompetenz in der Ausgestaltung von Wahlrechtsgrundsätzen überschritten. Der Gesetzgeber habe “ausdrücklich die Gleichberechtigung von Mann und Frau fördern wollen”. Der Staat müsse sich aber in diesem Willensbildungsprozess inhaltlicher Vorgaben enthalten.

NPD und AfD seien “keine verbotenen Parteien”, sondern Parteien, die “die gleichen Rechte inne haben wie alle anderen”, sagte die Verfassungsrichterin und Pressesprecherin des Landesverfassungsgerichts, Kathleen Heinrich-Reichow. “Das Verfassungsgericht entscheidet nicht nach Signalwirkung, sondern nach der Landesverfassung.”

Brandenburg hatte im vergangenen Jahr als erstes Bundesland ein Paritätsgesetz beschlossen. Thüringen führte als zweites Land ein solches Gesetz ein. Dieses war vom dortigen Landesverfassungsgericht bereits im Juli gestoppt worden.

by INA FASSBENDER

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