Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat nach Angaben vom Freitag ein Verfahren eingestellt, in dem es um den Ausschluss des hessischen Abgeordneten Rolf Kahnt aus der Landtagsfraktion der AfD ging. Kahnt war acht Monate nach dem Ausschluss aus der Partei ausgetreten. Zunächst hatte er erklärt, das Verfahren in Karlsruhe trotzdem weiterführen zu wollen - auch wenn er keiner AfD-Fraktion mehr angehören wolle. (Az. 2 BvH 1/21)
Das Gericht wies ihn darauf hin, dass er voraussichtlich nach seinem Parteiaustritt kein Rechtsschutzbedürfnis in dem Fall mehr habe. Daraufhin habe der Abgeordnete seine Anträge in Karlsruhe zurückgenommen, erklärten die Richterinnen und Richter nun. Es bestehe auch kein öffentliches Interesse an der Fortsetzung des Verfahrens.
Kahnt, Alterspräsident des Wiesbadener Landtags, war im Oktober 2020 nach längerem Streit mit seiner Fraktion wegen "unkollegialen" Verhaltens ausgeschlossen worden. Damals hieß es, der Abgeordnete und die Fraktion hätten sich "entfremdet". Er blieb als fraktionsloser Abgeordneter im Landtag.
Im Juni 2021 trat er ganz aus der Partei aus und begründete dies mit "zunehmend rechtsextremen Entwicklungen". Im neuen Landtag, der im Januar seine konstituierende Sitzung hat, wird der 78-Jährige nicht mehr sitzen.
Die hessische AfD-Fraktion verlor in der letzten Legislaturperiode mehr als ein Viertel ihrer ursprünglich 19 Landtagsabgeordneten. Mehrere Mitglieder traten auch aus der Partei aus. Bei der Landtagswahl am 8. Oktober wurde die AfD mit 18,4 Prozent der Stimmen zweitstärkste Kraft nach der CDU, sie hat in Zukunft 28 Sitze im Landesparlament.
smb/bro