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Verbraucherschützer warnen vor dieser Wurst! Hier ist nicht drin was drauf steht!

Was für ein Skandal! Ein von einem Hersteller von Wurstwaren als Geflügelsalami ausgezeichnetes Produkt soll auch Schweinefleisch enthalten. Dies soll für die Kunden allerdings erst bei sehr genauem hinschauen auf der Verpackungsrückseite ersichtlich werden! Offenbar wird um diesen Fall auch bereits vor Gericht gestritten.

Geflügelsalami enthält Anteil an Schweinefleisch

Die Menschen, die beim Einkauf im Supermarkt zu Hähnchen- statt Schweinefleisch greifen, tun dies meist wegen religiösen Gründen oder aber wegen des Geschmacks. Da ist es dann sehr ärgerlicher, wenn das angebliche Hähnchenfleisch dann auch Schweinefleisch enthält und dies für die Verbraucher nicht auf den ersten Blick zu erkennen ist. Vor einem solchen Fall warnt nun die Verbraucherzentrale Hamburg. Sie wirft der Fleischwarenfabrik Wiltmann aus Nordrhein-Westfalen “Irreführung” ihrer Kunden vor. Es geht um die vom Unternehmen hergestellte Geflügelsalami. Denn in diesem Produkt sei auch Schweinespeck enthalten. EIn Umstand, der allerdings erst auf der Rückseite beim genauen Durchlesen der Inhaltsstoffe klar wird. “So eine Schweinerei!”, meint deshalb die Verbraucherzentrale Hamburg. In einem Facebook-Post informiert sie die Kunden, dass das Produkt stattdessen deutlich lesbar den Zusatz “mit Schweinespeck” auf der Vorderseite aufweisen müsste.

Gerichtsurteil gegen Hersteller ist noch nicht rechtskräftig

Gänzlich verboten ist ein solches Vorgehen nicht, wie man auch von Seiten des Verbraucherschutzes eingesteht. Aber das Verwaltungsgericht Minden hatte bereits Anfang 2020 entschieden, dass die aktuelle Nennung der Inhaltsstoffe auf der Rückseite nicht ausreichend sei. Es müsse deutlich gemacht werden, dass das Produkt auch Schweinespeck enthält. Zu dieser Ansicht kam das Gericht und bezeichnete die Bezeichnung als Geflügelsalami “fehlerhaft”, weil ein Verbraucher in so einem Produkt eben nur Geflügelfleisch erwarte. Auch der Kreis Gütersloh hatte die Verpackung bemängelt. Bisher ist das Urteil jedoch noch nicht rechtskräftig, weil das Unternehmen Berufung eingelegt hat und bisher keine Entscheidung des OLG Münster gefällt wurde. Das Unternehmen ist der Ansicht, dass die Kunden mit der aktuellen Verpackung “vollumfänglich informiert” werden, wie ein Sprecher gegenüber den Medien. Bleibt zu hoffen, dass das OLG schnell entscheidet, um den Fall abzuschließen.

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