Unternehmen müssen für Langzeitverträge, die im Internet abgeschlossen werden können, eigentlich seit Mitte vergangenen Jahres einen sogenannten Kündigungsbutton anbieten. Viele kommen dieser Pflicht nach Ansicht der Verbraucherzentrale Brandenburg aber noch nicht nach und das könnte Folgen haben: "Kann nachgewiesen werden, dass der Kündigungsbutton fehlt oder fehlerhaft umgesetzt ist, haben Betroffene die Möglichkeit, ihren Vertrag fristlos zu kündigen", erklärte Michèle Scherer von der Verbraucherzentrale am Donnerstag in Potsdam.
Die Vorgaben sind klar: Bietet ein Unternehmen einen Vertrag mit langer Laufzeit auch im Internet an, muss dieser einfach online gekündigt werden können - unabhängig davon, ob der Vertrag vor Ort abgeschlossen wurde oder nicht. Der Kündigungsbutton muss leicht zu finden und durch eine eindeutige Formulierung wie "Verträge hier kündigen" gekennzeichnet sein. Nach dem Klick auf diese Schaltfläche sollte sich eine Eingabemaske öffnen, auf der der Kündigungswunsch vermerkt werden kann. Anschließend muss die Kündigung bestätigt werden.
Verfügt ein Unternehmen gar nicht über einen Kündigungsbutton, sei die Sache vergleichsweise klar, führen die Verbraucherschützer aus. Aber auch bei fehlerhaften Bestätigungsbuttons mit der Aufschrift "senden" oder "abschicken" statt "jetzt kündigen" könnten Verbraucherinnen und Verbraucher ein Recht auf die fristlose Kündigung trotz langer Vertragslaufzeit haben. Das gelte auch, wenn Verbraucher nach dem Klick auf den Kündigungsbutton nicht direkt zur Eingabemaske gelangen oder sich erst anmelden müssen.
Wichtig sei dabei, nachweisen zu können, dass der Knopf tatsächlich fehlt, erklärten die Verbraucherschützer. Dabei können Screenshots, Handyvideos von der Website oder auch Zeuginnen und Zeugen helfen, erklärte die Verbraucherzentrale auf AFP-Nachfrage.
Eine Analyse des Verbraucherzentrale Bundesverband aus dem Sommer zeigte, dass nur 42 Prozent von 3000 Unternehmen in Deutschland den Knopf bisher gesetzeskonform umgesetzt hatten. Auch in Brandenburg geht die Verbraucherzentrale nach eigenen Angaben gegen fehlende Kündigungsbutton vor: Neun Unternehmen seien abgemahnt worden, sieben davon hätten bereits Besserung gelobt. Sollten Unternehmen sich nicht rühren, behält die Verbraucherzentrale Brandenburg sich vor, Klagen einzureichen.
mb/pe