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Vater wegen Mordes an dreijähriger Tochter zu lebenslanger Haft verurteilt

Berliner Landgericht stellt zudem besondere Schwere der Schuld fest

Wegen Mordes an seiner dreijährigen Tochter hat das Berliner Landgericht einen 32-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter stellten am Donnerstag zudem die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung weitestgehend ausschließt. Mit seinem Urteil bestätigte das Gericht die in der Anklage erhobenen Vorwürfe gegen den geständigen Tomasz S. in vollen Umfang.

Dem Mann wurde vorgeworfen, im November seine Tochter heimtückisch, grausam und aus niederen Beweggründen mit einem Messer ermordet zu haben, um seine Ehefrau zu bestrafen. Laut Anklage soll seine Frau ihm zuvor telefonisch mitgeteilt haben, sich wegen mehrerer Fälle häuslicher Gewalt von ihm trennen zu wollen. S. habe daraufhin beschlossen, die Tochter zu töten, um sich an seiner Frau zu rächen.

In der Wohnung seiner Mutter in Berlin-Plänterwald soll S. dem Mädchen einen ersten Schnitt versetzt, dann sein Handy genommen und das blutende Kind gefilmt haben. Er habe dem Mädchen dann am Hals erneut einen Schnitt zugefügt, kurz darauf sei es gestorben. Zwei jeweils rund 15 Sekunden lange Videoclips hatte er demnach schon geladen, aber noch nicht versendet.

Der Angeklagte meldete sich noch am Tattag bei der Polizei, gab zunächst aber an, die Familie sei überfallen worden. Er wurde festgenommen und kam in Untersuchungshaft. Am ersten Prozesstag im Juni zeigte sich S. geständig. "Ich habe mein Kind getötet", hieß es in einer von seiner Verteidigung zum Prozessauftakt verlesenen Erklärung.

by INA FASSBENDER