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Urteile gegen Beate Zschäpe und zwei NSU-Helfer rechtskräftig

BGH verhandelt im Dezember über Revision zu Urteil gegen André E.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revisionen der Rechtsterroristin Beate Zschäpe und der beiden NSU-Helfer Ralf Wohlleben und Holger G. verworfen. Die Verurteilung der drei durch das Oberlandesgericht (OLG) München aus dem Jahr 2018 ist damit rechtskräftig, wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Die rechtsextreme Zelle Nationalsozialistischer Hintergrund (NSU) ermordete über Jahre hinweg insgesamt zehn Menschen, beging zwei Bombenanschläge und mehrere Raubüberfälle. (Az. 3 StR 441/20)

Die "wertende Gesamtbetrachtung" aller vom OLG festgestellten Umstände führe zu dem Ergebnis, dass Zschäpe die Mordanschläge und Raubüberfälle gemeinsam mit den mutmaßlich durch Suizid gestorbenen anderen NSU-Mitgliedern Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos begangen habe, erklärte der BGH. Die Beweiswürdigung weise keine Rechtsfehler auf. Die Verurteilung Zschäpes zu lebenslanger Haft bei besonderer Schwere der Schuld bleibt damit bestehen. Das gilt für die Haftstrafen gegen Wohlleben und G. ebenso.

Im Fall des mutmaßlichen NSU-Helfers André E. verhandelt der BGH dagegen noch einmal mündlich. Gegen seine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren hatten sowohl er selbst als auch der Generalbundesanwalt Revision eingelegt. Darüber wird am 2. Dezember verhandelt, wie der BGH nun mitteilte. Eine Entscheidung könnte demnach am 15. Dezember fallen.

by MICHAELA REHLE