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Urteil: Versehen bei Ebay-Angebot kein Grund für Missachtung des Kaufvertrags

Wer sich beim Einstellen eines Verkaufsangebots im Internet vertan hat, kann als Verkäuferin oder Verkäufer nicht einfach nachträglich den Kaufvertrag missachten. Das Landgericht Köln entschied laut Mitteilung vom Donnerstag, dass dem Käufer möglicherweise Schadenersatz zusteht, "wenn der Verkäufer ohne einen berechtigten Grund rechtzeitig geltend zu machen, die verkaufte Ware nicht liefert". Das Urteil wurde am vergangenen Freitag verkündet, ist aber noch nicht rechtskräftig. (Az. 37 O 220/22)

In dem Fall ging es um ein Sofa, das die Verkäuferin bei der Plattform Ebay für 700 Euro zum Kauf angeboten hatte, das aber tatsächlich einen Wert von 7000 Euro hatte. Der Käufer nutzte die Option zum Sofortkauf und zahlte noch am selben Tag. Ebenfalls noch am selben Tag erhielt er eine Nachricht, dass ein Fehler vorliege und er sein Geld zurückbekomme. Der Käufer lehnte das ab und bat um einen Termin zur Abholung des Sofas.

Die Verkäuferin gab daraufhin an, sie lebe in den USA und das sei das Problem, gleichzeitig bekam der Käufer eine Nachricht von Ebay, dass der Kauf mit dem Grund "Ich habe den Artikel nicht mehr vorrätig oder er ist beschädigt" abgebrochen worden sei. Das Geld wurde zurückerstattet. Der Käufer forderte aber erneut die Übergabe des Sofas oder einen Schadenersatz. Nach verstrichener Frist trat er schließlich vom Kaufvertrag zurück und forderte Schadenersatz in Höhe von 6300 Euro - also die Differenz zwischen tatsächlichem Wert und Kaufpreis.

Das lehnte die Verkäuferin ab und erklärte, sie habe sich vertippt und das Sofa eigentlich für 7000 Euro anbieten wollen. Der darauf erhobenen Klage des Käufers gab das Landgericht Köln nun statt. Beide Parteien hätten einen gültigen Kaufvertrag geschlossen und der möglicherweise berechtigte Grund zur Anfechtung des Vertrags, sich vertippt zu haben, sei "verspätet erklärt worden". Der Kläger wiederum müsse so gestellt werden, wie er "bei ordnungsgemäßer Leistung stehen würde" - denn dann hätte er ein Sofa im Wert von 7000 Euro erhalten.

hcy/bk