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Urteil: Präventives Klebeverbot gegen Aktivistin ist zu unbestimmt

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat einen Beschluss der Vorinstanz bestätigt, wonach ein präventives Klebeverbot gegen Klimaaktivisten zu unbestimmt sei. Wie das OVG am Dienstag mitteilte, hatte eine Beschwerde der Berliner Polizei gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts der Hauptstadt keinen Erfolg.

Die Polizei hatte einer Klimaaktivistin untersagt, sich bis Juni auf den "Fahrbahnen und Sonderwegen zwischen den Bordsteinen der Straßen des übergeordneten Straßennetzes" der Stadt festzukleben, anzuketten oder einzubetonieren. Für den Fall, dass die Aktivistin sich nicht daran halten sollte, drohte die Behörde ein Zwangsgeld von 2000 Euro an.

Diese wehrte sich gegen das Klebeverbot mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht - mit Erfolg. Das Verbot sei zu unbestimmt, erklärte das Gericht vor zwei Wochen. Die Frau könne dem Bescheid nicht genau entnehmen, was von ihr verlangt werde. Denn aus der stark verkleinerten Anlage gehe nicht hervor, welche Straßen davon erfasst seien.

Die Polizei legte gegen den Beschluss Beschwerde beim OVG ein, blieb damit jedoch erfolglos. Es sei weiterhin nicht eindeutig erkennbar, welche Straßen des benannten "übergeordneten Straßennetzes" konkret von dem Verbot betroffen seien, begründete das Gericht seine Entscheidung. Weder von der Aktivistin noch von Vollstreckungsorganen könne verlangt werden, "selbst erst die Bestimmtheit der Verbotsverfügung durch Heranziehung weiterer Hilfsmittel herzustellen". Der OVG-Beschluss ist unanfechtbar.

awe/cfm