Nach derzeitiger Rechtslage können die Behörden kein Fahrverbot für Fahrräder oder E-Scooter verhängen. Zu diesem Schluss kommt der bayerische Verwaltungsgerichtshof in München, der am Montag seine schriftlichen Gründe zu einem entsprechenden Urteil veröffentlichte. Nach der bundesweit geltenden Fahrerlaubnisverordnung können die Behörden das Führen von Fahrzeugen verbieten, wenn sich jemand als dazu ungeeignet erweist.
Dabei gehe es insbesondere darum, dass der Betreffende unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gefahren sei. Bislang sei aber umstritten gewesen, ob auch das Fahren mit Fahrzeugen verboten werden kann, für die es keinen Führerschein braucht. Diese Frage habe der Verwaltungsgerichtshof nun geklärt, teilte er mit. Das geltende Recht biete keine Grundlage für ein Verbot, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge zu führen.
Die Verordnung regle die Anforderungen nicht genau genug. Da Fahrräder oder E-Scooter ein anderes Gefahrenpotenzial hätten als Kraftfahrzeuge, sei eine Übertragung der Maßstäbe nicht möglich. Der Freistaat Bayern kann gegen das Urteil noch vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vorgehen.
smb/cfm