Das Landgericht im rheinland-pfälzischen Koblenz hat drei Unterstützer der verbotenen Islamistengruppe Kalifatsstaat zu Bewährungsstrafen verurteilt. Sie erhielten Strafen zwischen einem Jahr und zwei Monaten sowie einem Jahr und sechs Monaten, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Demnach erging das Urteil bereits am Montag. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die drei Männer gegen ein Vereinigungsverbot als Rädelsführer verstoßen hatten.
Zudem wurde die Einziehung des Werts von Taterträgen bei einem Angeklagten in Höhe von 56.225 Euro angeordnet. Auch in einer Moschee beschlagnahmte 12.173,75 Euro werden eingezogen. Die drei Männer sorgten laut Urteil in Kenntnis des bestehenden Verbots dafür, dass in einer Moschee die Ideologie der Vereinigung weiterhin gelebt und verbreitet wurde. Sie setzten sich zudem für die Belange und den Zusammenhalt des Kalifatsstaats ein.
Die von dem als Kalif von Köln bekannt gewordenen und in Istanbul lebenden Islamisten Metin Kaplan gegründete Vereinigung war im Jahr 2001 wegen demokratiefeindlicher Bestrebungen in Deutschland verboten worden. Ziel der Gruppe ist nach Angaben der Ermittlungsbehörden, einen islamischen Staat auf alleiniger Grundlage des Korans und der Scharia zu errichten.
Kaplan wurde 2000 wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten zu vier Jahren Haft verurteilt und 2004 aus Deutschland in die Türkei abgeschoben. Dort wurde er zu lebenslanger Haft verurteilt, kam 2016 aber wieder frei. Durch das Verbot seiner Vereinigung ist es untersagt, diese in Deutschland weiterzuführen oder Ersatzorganisationen zu gründen.
ald/cfm