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Unterlassungsantrag von Lindemann-Anwälten zurückgewiesen

Es ist eine Niederlage, mit der die Anwälte wohl nicht gerechnet hätten.

Im Mai machte die Nordirin Shelby Lynn (24) Vorwürfe öffentlich, dass sie im Rahmen eines Rammstein-Konzertes in Vilnius angeblich betäubt und verletzt worden sei und auch zu Sex mit Frontmann Till Lindemann (60) gezwungen werden sollte. Seitdem hatten sich viele weitere Frauen gemeldet und angegeben, ähnliche Erfahrungen in den vergangenen Jahren gemacht zu haben.

Rammstein haben gerade ihre Europa-Tour abgeschlossen. Die Zukunft der Band ist jedoch ungewiss.

Die Anwälte von Lindemann wollten Shelby Lynn drei ihrer Aussagen gerichtlich verbieten lassen. Sie stellten einen Unterlassungsantrag am Landgericht Hamburg. Doch der wurde nun zurückgewiesen.

Gericht: Keine Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Till Lindemann

Bei zwei der Aussagen handele es sich laut Gericht nicht um Verdachtsäußerungen, sondern um wertende Schlussfolgerungen aus den Erlebnissen der Nordirin, die die Persönlichkeitsrechte des Rammstein-Sängers nicht verletzen. Lynn habe demnach nicht behauptet zu wissen, "wie ihr die Drogen verabreicht worden seien oder gar wer ihr die Drogen verabreicht habe", heißt es aus dem Gericht.

Kammer weist Antrag zurück, da Aussage auf "bbc.com" zurückzuführen ist

Die dritte Aussage habe mit Shelby Lynn wiederum gar nichts zu tun, da sie sich auf einen Artikel auf "bbc.com" bezieht und damit nicht ihr, sondern dem Autor zuzuordnen sei. Daher habe die Kammer den Unterlassungsantrag der Lindemann-Anwälte zurückgewiesen.