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Unterbringung in Psychiatrie in Prozess um Irrfahrt am Kölner Flughafen

Das Landgericht Köln hat im Prozess um eine Irrfahrt mit einem Verletzten am Flughafen Köln/Bonn die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Zudem muss er in eine Entziehungsanstalt, sagte ein Gerichtssprecher der Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann im März durch ein Parkhaus am Flughafen raste.

Dabei rammte er zahlreiche Autos und fuhr gezielt auf Menschen zu. Ein Mann wurde schwer verletzt. Aufgrund einer psychischen Erkrankung ging das Gericht von einer Schuldunfähigkeit aus. Gegen ihn wurde in einem Sicherungsverfahren verhandelt.  

ald/bro