Union und SPD haben sich auf eine Neufassung des Infektionsschutzgesetzes geeinigt, mit der die Corona-Einschränkungen künftig vor den Gerichten besser bestehen sollen. Die Vorlage enthält "gesetzliche Konkretisierungen" für einzelne Corona-Schutzmaßnahmen, wie SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich am Dienstag in Berlin sagte. Nach den Worten von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) soll das Gesetz bereits am Freitag in erster Lesung im Bundestag beraten und in der kommenden Sitzungswoche verabschiedet werden.
Mit der Neuregelung soll die gesetzliche Grundlage für die Länder-Verordnungen zur Pandemiebekämpfung präzisiert werden. Dafür wird es Spahn zufolge neben der bisherigen Generalklausel eine Aufzählung konkreter Maßnahmen in der jetzigen Pandemie geben. Mützenich sagte, es gehe um eine bundeseinheitliche klare Regelung für Maßnahmen wie etwa die pandemiebedingte Schließung von Gaststätten. Dafür solle dem Gesetz ein neuer Paragraf 28a hinzugefügt werden.
Dieser neue Paragraph soll konkrete Maßnahmen im Kampf gegen Pandemien benennen und rechtlich absichern. Nach Angaben von Unionsfraktionsvize Georg Nüßlein (CSU) werden dort 14 Punkte aufgeführt - etwa die Anordnung von Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und privaten Raum, von Abstandsgeboten und Maskenpflicht sowie Beschränkungen für Kultur- und Freizeiteinrichtungen.
Diese Punkte seien in dem Gesetzentwurf "explizit genannt, um das absolut gerichtsfest zu machen", sagte Nüsslein. Die Zuständigkeit für die Anordnung solle aber weiter bei den Ländern liegen.
Nüsslein führte weitere Punkte auf, die mit der Neufassung des Gesetzes geregelt werden sollten - etwa neue Entschädigungsregeln für den Fall, dass Kinder in Quarantäne müssen und ein Verdienstausfall entsteht. Zudem solle eine Ausweitung der Corona-Testkapazitäten durch eine Einbeziehung veterinärmedizinischer Labore sichergestellt werden.
Die Union hatte die jetzt geplante Gesetzesänderung nicht für nötig gehalten. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte sich skeptisch geäußert. Das Infektionsschutzgesetz gelte auch für andere Erkrankungen, nicht nur für das Coronavirus, gab sie am Montag zu bedenken. Daher sei es problematisch, einzelne Maßnahmen wie zum Beispiel das Maskentragen dort zu verankern.
by STEFANIE LOOS